Stiftung Brandenburgische Gedenkstätten Gedenkstätte und Museum Sachsenhausen

Presseinformationen

20/2020: Gedenkstättenstiftung und Internationales Sachsenhausen Komitee richten dringenden Appell an die Oranienburger Stadtverordnetenversammlung

09. June 2020

no.: 20/2020

Die Stiftung Brandenburgische Gedenkstätten und das Internationale Sachsenhausen Komitee (ISK) appellieren nachdrücklich an die Oranienburger Stadtverordneten, dem vorliegenden Konzept für Straßenbenennungen im Neubaugebiet Aderluch nicht zu folgen. Gestern hatte der Hauptausschuss der Oranienburger Stadtverordnetenversammlung Vorschläge der Straßenbenennungskommission zur Entscheidung an die Stadtverordnetenversammlung weitergeleitet. Die zu benennenden Straßen befinden sich auf dem Gelände des Außenkommandos „Zeppelin“ des KZ Sachsenhausen. Lediglich eine der Straßen soll nach einer Inhaftierten des KZ Sachsenhausen benannt werden, eine weitere nach einer NS-Verfolgten.

Stiftungsdirektor Axel Drecoll: „Uns irritiert, dass es trotz mehrfacher Interventionen der Gedenkstätte und des ISK bisher nicht möglich war, die Straßen im Neubaugebiet Aderluch nach Häftlingen des KZ Sachsenhausen zu benennen. Genau hier befand sich das Außenkommando „Zeppelin“, wo täglich hunderte KZ-Häftlinge in einem privaten Unternehmen unter furchtbaren Bedingungen Zwangsarbeit leisten mussten. Wir richten daher den dringenden Appell an die Stadtverordneten, die Vorschläge für die Straßennamen entsprechend zu modifizieren. Für die Überlebenden und die Angehörigen der etwa 200.000 im Konzentrationslager Verfolgten ist das ein ausgesprochen wichtiges Signal.“

„Wir fordern die Stadtverordneten auf, die Chance zu nutzen, den Verfolgten im Konzentrationslager, deren Individualität die Nationalsozialisten auslöschen wollten, durch einen Straßennamen wieder ein Gesicht zu geben“, sagt Andreas Meyer, Vizepräsident des Internationalen Sachsenhausen Komitees.

Nach dem Konzept der Straßenbenennungskommission sollen Persönlichkeiten aus ganz unterschiedlichen Kontexten neben den zwei im Nationalsozialismus verfolgten Frauen gewürdigt werden. Durch die Benennungsvorschläge würden die Einmaligkeit des historischen Ortes und das Leiden der Opfer stark in den Hintergrund treten. Sowohl die Gedenkstättenstiftung als auch das ISK richten sich in ihrer Arbeit entschieden gegen die Gleichsetzung und Vermischung der zweifachen Geschichte von Sachsenhausen als Konzentrationslager und sowjetisches Speziallager, ohne dass dabei Unrechtskontexte bagatellisiert werden sollen. Besonders die Einbeziehung einer Frau, die im Speziallager inhaftiert war, droht aber genau diese Differenzierungsbemühungen zu konterkarieren.

Am 1. Oktober 1942 nahm ein Zweigwerk der Luftschiffbau Zeppelin GmbH Friedrichshafen, das sich in unmittelbarer Nähe des KZ Sachsenhausen auf dem Gelände zwischen Aderluch und den Bahngleisen befand, seinen Betrieb auf. Zunächst ca. 150 und später bis zu 700 Häftlinge des KZ Sachsenhausen mussten hier, beaufsichtigt von rund 120 Zivilarbeitern, Fesselballons fertigen und reparieren, mit denen der Anflug feindlicher Flugzeuge behindert werden sollte.

Information: www.stiftung-sbg.de
 

Presseinformation als PDF
 

Verantwortlich:
Dr. Horst Seferens | Referent für Presse- und Öffentlichkeitsarbeit | Stiftung Brandenburgische Gedenkstätten
16515 Oranienburg | Heinrich-Grüber-Platz | T +49 3301 810920 | F +49 3301 810926
seferens@stiftung-bg.de | www.stiftung-sbg.de


Die Stiftung Brandenburgische Gedenkstätten wird vom Ministerium des Landes Brandenburg und von der Beauftragten der Bundesregierung für Kultur und Medien gefördert.

Back to list