Gedenkstätte und Museum Sachsenhausen
Mahn- und Gedenkstätte Ravensbrück
Gedenkstätte Todesmarsch im Belower Wald
Gedenk- und Begegnungsstätte Leistikowstraße Potsdam
Gedenkstätte Opfer der Euthanasie-Morde
Gedenkstätte Zuchthaus Brandenburg-Görden
In allen Gedenkstätten gilt die 2G-Regel
25. Januar 2022
Auf der Grundlage der abermals aktualisierten und verschärften brandenburgischen Corona-Verordnung vom 23. November gilt ab dem 24. November 2021 in allen Einrichtungen der Stiftung Brandenburgische Gedenkstätten die 2G-Regel.
Zutritt zu den Außengeländen, Museen und sonstigen Räumlichkeiten haben demnach ausschließlich
- nachweislich geimpfte oder genesene Personen
- Kinder unter 12 Jahren
- Jugendliche unter 18 Jahren mit einem negativen Testnachweis, wenn sie während ihres Aufenthaltes ständig eine FFP2-Maske ohne Ausatemventil tragen
- Personen, bei denen aus medizinischen Gründen keine Impfung möglich ist, wenn sie während ihres Aufenthaltes ständig eine FFP2-Maske ohne Ausatemventil tragen
Ein Ausweisdokument und Nachweise (Impfzertifikat, Testzertifikat, schriftliches medizinisches Attest) müssen vor Ort vorgelegt werden.
Alle geimpften oder genesenen Besucherinnen und Besucher müssen in Innenräumen sowie bei Führungen eine medizinische Maske tragen.
Da die Gedenkstätten kurzfristig entsprechende Einlasskontrollen einrichten müssen, kann es am morgigen Mittwoch zu vorübergehenden Schließungen kommen.
Wir bitten um Ihr Verständnis und bleiben Sie gesund!
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